Informationen zum Bildungsurlaub

Das Recht auf Bildungsurlaub ist in Hamburg (und anderen Bundesländern) gesetzlich
verankert: Jede/r Arbeitnehmer/in in Hamburg hat Anspruch auf fünf
Tage Bildungsurlaub (BU) im Jahr bzw. zehn Tage in zwei Jahren. Dieser Anspruch
bezieht sich auch ausdrücklich auf politische Bildung. Bildungsurlaub hat
den Zweck, sich abseits der Alltagspflichten gemeinsam mit anderen mit einem
(gesellschaftspolitischen) Thema zu befassen. Was unter Bildungsurlaub zu verstehen
ist, definiert das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz, das es seit 1974
gibt. Jeder BU muss vom Amt für Weiterbildung als BU anerkannt werden. BUs
müssen Sie bei Ihrer/Ihrem Arbeitgeber/in frühzeitig, jedoch spätestens sechs
Wochen vor dem Seminar beantragen. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung,
die Sie bitte Ihrer/Ihrem Arbeitgeber/in vorlegen. Nach dem Seminar erhalten
Sie eine Teilnahmebestätigung.